Was ist ein SiGePlan?
Begriff und Rechtsgrundlage
SiGePlan – auch SiGe-Plan geschrieben – ist die gebräuchliche Kurzform für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Die Verordnung setzt die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um. Sie verpflichtet den Bauherrn, für bestimmte Baustellen dafür zu sorgen, dass vor Einrichtung der Baustelle ein solcher Plan erstellt wird.
Der Plan beschreibt, welche Gewerke wann auf der Baustelle arbeiten, welche Gefährdungen sich daraus ergeben und mit welchen Maßnahmen ihnen begegnet wird. Sein eigentlicher Gegenstand sind die gewerkeübergreifenden Gefährdungen: die Risiken, die erst dadurch entstehen, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander im selben Bereich tätig werden – etwa Arbeiten übereinander, Lastentransport über fremde Arbeitsplätze oder die gemeinsame Nutzung von Gerüsten und Baustromanlagen.
Wer erstellt den SiGePlan?
Veranlasst wird der Plan vom Bauherrn; er kann seine Aufgaben nach § 4 BaustellV auf einen Dritten übertragen. Erarbeitet wird der Plan in der Regel vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), den der Bauherr für Baustellen mit mehreren Arbeitgebern zu bestellen hat: Nach § 3 Abs. 2 BaustellV hat der Koordinator während der Planung der Ausführung den Plan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen. Ändert sich der Bauablauf während der Ausführung, ist der Plan anzupassen (§ 3 Abs. 3 BaustellV) – er ist kein einmal abgelegtes Dokument, sondern wird mit dem Bauvorhaben fortgeschrieben.
Wann genau die Pflicht besteht, hängt von Größe und Gefährlichkeit des Vorhabens ab – die Voraussetzungen im Einzelnen stehen im Ratgeber Wann ist ein SiGePlan Pflicht?
Welche Form hat ein SiGePlan?
Die Baustellenverordnung schreibt keine Form vor, und auch die konkretisierende RAB 31 überlässt Umfang und Erscheinungsbild dem Bauherrn. Bewährt hat sich eine Tabelle, die je Gewerk Gefährdungen, Maßnahmen und die anwendbaren Arbeitsschutzbestimmungen nennt, verbunden mit einem Balkenplan, der die Arbeitsabläufe räumlich und zeitlich zuordnet. In dieser Form lässt sich der Plan als Aushang auf der Baustelle nutzen, wo er während der Arbeitszeit einsehbar sein sollte. Was inhaltlich hineingehört, behandelt der Ratgeber Was muss ein SiGePlan enthalten?
Was der SiGePlan nicht ist
Der SiGePlan ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG: Jeder Arbeitgeber auf der Baustelle bleibt für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten und für seine eigenen Schutzmaßnahmen verantwortlich. Der Plan koordiniert die Arbeiten der Beteiligten, er nimmt ihnen ihre Pflichten nicht ab.
Zu unterscheiden ist er auch von der Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV (konkretisiert in der RAB 32): Sie betrifft Wartung, Instandhaltung und Umbau nach Fertigstellung des Bauwerks, nicht die Bauphase selbst. Und von der Vorankündigung nach § 2 Abs. 2 BaustellV, die der Behörde übermittelt wird – sie ist eine Anzeige, kein Plan.
SiGePlan online erstellen
Der SiGePlan-Generator unterstützt Sie bei der strukturierten Erstellung: Bauzeitenplan hochladen, nach etwa 5 Minuten den Entwurf mit Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Balkenplan prüfen. Der Entwurf ist kostenlos; die fachliche Prüfung und Verantwortung bleiben beim Koordinator.
Weitere Ratgeber
- Wann ist ein SiGePlan Pflicht? – Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 BaustellV: mehrere Arbeitgeber, Vorankündigung, gefährliche Arbeiten nach Anhang II.
- Was muss ein SiGePlan enthalten? – Die Mindestanforderungen der RAB 31: Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Maßnahmen und die räumlich-zeitliche Zuordnung.
- SiGePlan nach RAB 31 – Was die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen für Erstellung, Form und Fortschreibung des SiGePlans vorgibt.
Stand: August 2026