SiGePlan-Generator.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – noch nicht veröffentlichen. Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage für die anwaltliche Prüfung, keine geprüfte Rechtsgrundlage. Nach der Prüfung RECHTSTEXTE_GEPRUEFT in src/lib/anbieter.ts auf true setzen.

Zu entscheiden sind insbesondere:

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes SiGePlan-Generator.de unter sigeplan-generator.de zwischen Jens Meissner, Oberdorfstr. 6, 68794 Oberhausen-Rheinhausen (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Der Anbieter erstellt aus einem vom Kunden hochgeladenen Bauzeitenplan maschinell einen Entwurf für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan im Sinne des § 2 Abs. 3 BaustellV. Die Erstellung erfolgt unter Einsatz eines KI-Sprachmodells.

(2) Der Kunde erhält nach Zahlung die Endfassung als PDF-Vektorgrafik im Format DIN A2 sowie zusätzlich als vier DIN-A4-Seiten zum Zusammensetzen. Der zuvor kostenlos erzeugte Entwurf wird in verringerter Ausgabequalität und mit dem Aufdruck „ENTWURF" bereitgestellt.

(3) Der Plan umfasst höchstens 12 Gewerke sowie ein Modul der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen mit bis zu zehn Einträgen. Bauzeitenpläne mit einer Gesamtspanne von mehr als fünf Jahren oder einer Bauausführung von mehr als zwei Jahren können nicht verarbeitet werden.

(4) Nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere: die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Unternehmen nach § 5 ArbSchG, die Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, die Bestellung oder Tätigkeit eines Koordinators nach § 3 BaustellV sowie jede Form der Bauüberwachung, Rechts- oder Fachberatung.

(5) Der erzeugte Plan ist ein maschinell erstellter Entwurf. Ob die aufgeführten Gefährdungen für das konkrete Bauvorhaben vollständig und die Schutzmaßnahmen angemessen sind, entscheidet die fachkundige Person des Kunden, in der Regel der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Diese Prüfung ist Voraussetzung der Verwendung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Das Hochladen eines Bauzeitenplans und das Erzeugen eines Entwurfs sind unentgeltlich und begründen keinen entgeltlichen Vertrag.

(2) Mit dem Anklicken der Schaltfläche zum kostenpflichtigen Kauf und dem Abschluss des Bezahlvorgangs beim Zahlungsdienstleister gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Zahlung bestätigt und die Endfassung bereitstellt; die Bestätigung wird zusätzlich per E-Mail versandt.

(3) Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert. Der Kunde kann diese Bedingungen jederzeit auf dieser Seite abrufen und speichern.

§ 4 Preise, Zahlung, Rechnung

(1) Der Preis beträgt 49,00 € netto je Plan zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, insgesamt 58,31 €. Es handelt sich um eine Einmalzahlung; ein Abonnement entsteht nicht.

(2) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten dessen Bedingungen für den Zahlungsvorgang; Vertragspartner der Leistung bleibt der Anbieter.

(3) Über jeden Kauf wird eine Rechnung erstellt und dem Kunden elektronisch bereitgestellt. Mit der Bestellung erklärt sich der Kunde mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.

(4) Gutscheincodes sind nur innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums und im Rahmen ihrer Einlösebeschränkungen verwendbar. Sie werden nicht in bar ausgezahlt. Ein Anspruch auf nachträgliche Anrechnung eines nicht eingelösten Codes besteht nicht.

§ 5 Bereitstellung und Zugang

(1) Die Endfassung steht unmittelbar nach der Zahlung zum Herunterladen bereit.

(2) Der Dienst wird ohne Benutzerkonto erbracht. Der Zugang erfolgt über die Adresse des Auftrags, die dem Kunden nach dem Kauf per E-Mail zugeht, sowie über die Browsersitzung, in der der Auftrag angelegt wurde. Der Kunde hat die Adresse sorgfältig zu verwahren; wer sie kennt, kann den Plan abrufen.

(3) Die Angabe einer zutreffenden E-Mail-Adresse im Bezahlvorgang liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei einer fehlerhaften Adresse kann die Bestätigung nicht zugestellt werden.

§ 6 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der hochgeladene Bauzeitenplan zutreffend und vollständig ist und dass er zur Nutzung der übermittelten Unterlagen berechtigt ist.

(2) Der Kunde lässt den erzeugten Plan vor der Verwendung fachlich prüfen (§ 2 Abs. 5) und schreibt ihn bei Änderungen des Bauablaufs fort.

(3) Der Kunde übermittelt keine personenbezogenen Daten Dritter, die für die Erstellung nicht erforderlich sind.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an der bezahlten Endfassung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für eigene Zwecke, einschließlich Vervielfältigung, Aushang auf der Baustelle und Weitergabe an die am Bau Beteiligten sowie an Behörden.

(2) Nicht gestattet ist die Weiterveräußerung des Plans als eigenständiges Erzeugnis sowie die Nutzung der Inhalte zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots.

(3) Der kostenlose Entwurf darf nur zur Prüfung verwendet werden. Er ist nicht zum Aushang bestimmt.

§ 8 Mängel

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, für Verbraucher insbesondere die Regelungen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

(2) Beanstandungen zum Inhalt kann der Kunde im Editor selbst beheben; das Neusetzen des Plans ist unentgeltlich und beliebig oft möglich. Die Endfassungen werden dabei aus dem jeweils aktuellen Stand neu erzeugt.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass ein maschinell erzeugter Plan ohne die fachliche Prüfung nach § 2 Abs. 5 verwendet oder trotz geänderten Bauablaufs nicht fortgeschrieben wurde. Die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle bleibt bei den nach BaustellV, ArbSchG und den Unfallverhütungsvorschriften Verpflichteten.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist auf die Aufbewahrungsfrist nach § 10 hingewiesen.

§ 10 Aufbewahrung und Löschung

(1) Bezahlte Pläne werden 180 Tage ab Kauf vorgehalten, unbezahlte Entwürfe 30 Tage ab Anlage. Danach werden die Inhalte gelöscht; ein Vermerk über den Vorgang bleibt bestehen, damit der Kunde eine Auskunft erhält und der Zahlungsvorgang nachvollziehbar bleibt.

(2) Der Kunde wird auf der Planseite und in der Kaufbestätigung auf die Frist hingewiesen. Er ist gehalten, die Dateien nach dem Kauf herunterzuladen und in seine Projektunterlagen zu übernehmen. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.

§ 11 Verfügbarkeit

Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet sie aber nicht ununterbrochen. Wartungsarbeiten, Störungen des Internets sowie Ausfälle eingesetzter Dienste können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, insbesondere zum vorzeitigen Erlöschen bei digitalen Inhalten, ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

§ 13 Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Stand: TT.MM.JJJJ – beim Livegang setzen